Ab 19. Juni 2025 Pflicht: Gasprüfung für Wohnmobil und Wohnwagen

Wichtige Informationen zur neuen gesetzlichen Regelung für Besitzer von Wohnmobilen oder Wohnwagen mit Gasanlage

Ab dem 19. Juni 2025 tritt eine neue gesetzliche Vorschrift in Kraft: Die bisher empfohlene Gasprüfung wird verpflichtend. Diese betrifft alle Freizeitfahrzeuge mit eingebauter Flüssiggasanlage – also Fahrzeuge, in denen Geräte wie Herd, Heizung oder Kühlschrank mit Gas betrieben werden.

Wichtige Informationen zur neuen gesetzlichen Regelung für Besitzer von Wohnmobilen oder Wohnwagen mit Gasanlage

Ab dem 19. Juni 2025 tritt eine neue gesetzliche Vorschrift in Kraft: Die bisher empfohlene Gasprüfung wird verpflichtend. Diese betrifft alle Freizeitfahrzeuge mit eingebauter Flüssiggasanlage – also Fahrzeuge, in denen Geräte wie Herd, Heizung oder Kühlschrank mit Gas betrieben werden.

Was ändert sich?

Gemäß dem neuen § 60 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist ab diesem Datum eine gültige Gasprüfung notwendig – unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU). Auch bei bestandener HU wird ohne gültige Gasprüfung keine Plakette mehr erteilt. Bei Verzicht auf die Prüfung droht ein Bußgeld von bis zu 60 €.

Prüfpflicht – die wichtigsten Punkte:

Was wird geprüft?

Geprüft werden alle Flüssiggasanlagen im Fahrzeug hinsichtlich Dichtheit, Funktionstüchtigkeit und Sicherheit – beispielsweise Gasherd, Heizung oder Kühlschrank.

Prüfintervalle:

Die Prüfung ist alle zwei Jahre erforderlich. Dies gilt auch für Neufahrzeuge oder nach längeren Standzeiten vor der Wiederinbetriebnahme. Beim Einbau von Gastankflaschen oder Änderungen an der Anlage ist ebenfalls eine Prüfung notwendig. Eine Durchführung der Prüfung direkt beim Ein- oder Umbau durch einen Sachkundigen wird empfohlen.

Zugelassene Prüfstellen:

Die Gasprüfung darf ausschließlich durch geschulte und anerkannte Sachverständige durchgeführt werden – etwa vom TÜV, ADAC, der DEKRA oder direkt bei Jimbu. Die dort tätigen Fachkräfte verfügen über die notwendigen Qualifikationen und umfassende Praxiserfahrung.

Nachweis der Prüfung:

Nach erfolgreicher Prüfung wird eine Gasprüfbescheinigung ausgestellt. Diese ist bei Kontrollen und zur Hauptuntersuchung mitzuführen.

Kosten:

Die Kosten für die Prüfung liegen – je nach Anbieter – zwischen 40 und 80 Euro.

Folgen einer versäumten Prüfung:

  • Keine Plakette bei der HU
  • Bußgeld ab 15 € (bei 2–4 Monaten Fristüberschreitung)
  • Bis zu 60 € Bußgeld bei über 8 Monaten Verzug
  • Erhöhtes Sicherheitsrisiko durch potenzielle Gasunfälle

Hintergrund der Regelung:

Die gesetzliche Neuregelung wurde eingeführt, da es in der Vergangenheit wiederholt zu gefährlichen Vorfällen durch defekte oder unsachgemäß installierte Gasanlagen gekommen ist. Ziel ist es, die Sicherheit im Campingbereich nachhaltig zu erhöhen.

Gasprüfung bei Jimbu – bequem und professionell

Jimbu bietet eine fachgerechte Gasprüfung direkt in der eigenen Werkstatt an. Zertifizierte Sachverständige prüfen die Anlage zuverlässig und effizient. Bei Bedarf können erkannte Mängel direkt vor Ort behoben werden.

Leistungen bei Jimbu:

  • Gasprüfung in der hauseigenen Werkstatt
  • Qualifizierte und zertifizierte Fachkräfte
  • Transparente Preise und freundlicher Service
  • Terminvereinbarung per E-Mail, Telefon oder persönlich

Hinweis:

Um Wartezeiten rund um den Stichtag im Juni 2025 zu vermeiden, wird empfohlen, frühzeitig einen Termin zu vereinbaren.